03 März 2026
Zeit: 18:15

Ort: MWS Vortragssaal

Gastvorlesung / Vortrag

Vortrag

Prof. Dr. Claudia Maurer Zenk referiert zu: »Verfolgungsgrund: Zigeuner«. Sinti- und Roma Musiker im Kontext nationalsozialistischer Musik- und Rassenpolitik.

«[Sie] spielten den ganzen Tag Tanzmusik, während zweitausend Männer Lei­chen nach den Massengräbern schleppten. Es hatte immer Geigen und Gitarren im Lager gegeben, und ein paar Zigeuner hatten abends oft ein wenig Musik gemacht.»

Bereits 1899 wurde in München eine sogenannte «Zigeunerpolizeistelle» eingerichtet, deren erklärtes Ziel die systematische Erfassung, Registrierung und Überwachung der als «Zigeuner» stigmatisierten Bevölkerungsgruppen war. Es überrascht daher kaum, dass sich die Verfolgung der Sinti und Roma ab den 1930er-Jahren zunehmend institutionalisierte und in wachsendem Masse auch die berufliche Existenzgrundlage der Betroffenen unterband. Davon zeugen unter anderem die von der Reichsmusikkammer geführten Listen, anhand derer Musikerinnen entweder zur Berufsausübung zugelassen oder von dieser ausgeschlossen wurden. Mit der Einführung des sogenannten «Gummiparagraphen» (§ 10 «Zuverlässigkeit und Eignung») im Jahr 1933 wurde ein rechtlich bewusst vage formulierter Massstab geschaffen, der es erlaubte, hunderte politisch, «rassisch» oder sozial unerwünschter Musiker*innen aus dem Berufsleben zu verdrängen.

Innerhalb dieser administrativen Erfassungs- und Ausschlusspraktiken nahmen als «Zigeuner» klassifizierte Personen – neben anderen diskriminierten Gruppen wie Juden oder sogenannten «Halbjuden» – eine besondere Stellung ein, da sie in den einschlägigen Listen ausdrücklich ausgewiesen wurden. Wer verbirgt sich hinter diesen Namen? Wie lassen sich die individuellen Lebens- und Verfolgungsschicksale der Betroffenen rekonstruieren? Welche Stellung nahmen sie innerhalb des nationalsozialistischen Verfolgungsapparates ein, und welche Quellen und Dokumente erlauben Einblicke in die systematische Marginalisierung einer Gruppe, die bis in die Gegenwart hinein gesellschaftlich als randständig wahrgenommen wird?


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